Tätigkeitsfelder


Arbeitsrecht

 

Besonderen Wert lege ich auf den persönlichen Kontakt, um ein Gespür für die individuelle Situation und gegebenenfalls eine darauf aufbauende Konzeption zu entwickeln. Hart in der Sache und verbindlich im Ton vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in Kündigungsschutzverfahren und unterstütze Sie in der Aushandlung von Abfindungs-, Lohn- und Gehaltansprüchen. Wichtig ist zunächst die offene Erörterung der Erfolgsaussichten durch die nüchterne Abwägung realer Chancen und Risiken, Tatsachen und Wünschen, um ihr Anliegen auch und gerade in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst effizient zu vertreten.

Meine Beratungstätigkeit umfasst außerdem die Gestaltung und Überprüfung von Abmahnungen, Arbeitszeugnissen oder –verträgen, letztere insbesondere bezüglich der Regelungen der Probezeit, Befristung, Arbeitszeit, Überstunden, Kündigungs- und Ausschlussfristen.

Sollten Sie als Arbeitnehmer/in Opfer von Benachteiligungen oder Belästigungen werden oder als Arbeitgeber/in mit einer solchen Thematik konfrontiert werden, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Wir garantieren eine sorgfältige Prüfung Ihrer Rechte sowie einen angemessenen Umgang in den Beratungsgesprächen.

Bei drohender oder bestehender Unternehmensinsolvenz berate und vertrete ich Sie, insbesondere im Hinblick auf steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Rechtsfragen zum Betriebsverfassungsrecht, zur Personalvertretung sowie zum Thema Datenschutz erörtere ich gerne mit Ihnen zunächst in einem umfassenden Beratungsgespräch und verfasse gegebenenfalls eine maßgeschneiderte Konzeption oder Vorlagen auf Grundlage Ihrer Informationen.


Erbrecht

 

Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Es betrifft eigentlich jeden (Erwachsenen) im Laufe seines Lebens. Was passiert eigentlich wenn ich, ein Elternteil, mein Lebens- oder Geschäftspartner stirbt? Oder ist sonst ein Erbfall eingetreten? In jedem Fall ist eine bedarfsgerechte Beratung angeraten, die die Darstellung aller Rechtsfragen und –folgen beinhaltet.

Durch die Errichtung oder Anpassung von Testamenten, Vermächtnissen oder Erbverträgen kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, auch und gerade im Hinblick auf steuerrechtliche Konsequenzen, fast alles geregelt werden. Ein unwirksames und unsorgfältig erstelltes Testament kann weitreichende Folgen haben. Erbangelegenheiten sind, wie jeder weiß, oft langwierig und können für die Hinterbliebenen neben dem emotionalen Stress auch sehr teuer werden.

Fehlt ein Testament, so bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Erben nach ihrem Verwandtschaftsgrad in Rangfolgen. Selbst bei Erbausschluss steht den nahen Verwandten grundsätzlich eine finanzielle Mindestbeteiligung am Erbe, der sogenannte Pflichtteil zu. Die Berechnung, Prüfung und Durchsetzung dieses Pflichtanteils, Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheines oder Testamentsanfechtungen jeglicher Art sollten gegebenenfalls sachkundig in die Wege geleitet werden.

Auch Schulden, Haustiere oder langwierige vertragliche Verpflichtungen lassen sich vererben. Deshalb kann auch ein Erbverzicht bzw. eine Erbschaftsausschlagung manchmal sinnvoll sein. Ferner kann es sich als sinnvoll erweisen, Vorsorgeleistungen wie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen vollumfänglich zu regeln.

Auch die Fortführung eines Unternehmens will gut überlegt und geplant sein. Eine ungeklärte oder lückenhafte Unternehmensnachfolge kann nach Tod des/r Geschäftsführers/in zu erheblichen, auch steuerrechtlichen Rechtsfolgen führen und das Unternehmen in seiner Existenz gefährden. Das Gleiche gilt, wenn Minderjährige beteiligt sind.

Durch die Erstellung eines ganzheitlichen Nachfolgekonzeptes zu Lebzeiten können fast alle Komplikationen umgangen und eine sorgfältige Fortführung durch die nächste Generation gewährleistet werden. Als Diplomfinanzwirtin berate ich Sie auch über die Schnittstelle zum Steuerrecht hinaus, vorzugsweise in Zusammenarbeit mit Ihrem/r Steuerberater/in.


Vertragsrecht und zivilrechtliche Gestaltung

 

Gerne berate ich Sie im Vorfeld eines Vertragsabschlusses, insbesondere aus den von mir betreuten Rechtsgebieten oder entwerfe maßgeschneiderte Verträge, auch in Kooperation mit Ihrem/r Steuerberater/in. Schon Goethe wusste „was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen“.

Ich überprüfe Inhalte und Möglichkeiten bereits geschlossener Verträge und helfe Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie der Abwehr von Gegenansprüchen. Bei der Gestaltung von Kaufverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kooperations- und Dienstleistungsverträgen, etc. informiere ich Sie über Ihre jeweiligen Möglichkeiten, Rechte, Pflichten und Risiken.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Verträge in Schriftform, notarieller Form oder gar mündlich abgeschlossen wurden. Auch mündliche Verträge sind, jedenfalls wenn kein Schriftformerfordernis besteht oder nichts anderes vereinbart wurde, ebenfalls wirksam. Die Frage wer im Streitfall die sogenannte Beweislast trägt und wie man was gegebenenfalls gerichtsfest beweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.


Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Ich helfe Ihnen bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, beantworte Ihnen Haftungsfragen in der Gründungsphase oder erstelle Gesellschaftsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge, Handelsvertretervereinbarungen und vieles mehr. Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und stehe Ihnen bei der Übertragung von Geschäftsanteilen zur Seite. Auch bei Unternehmensveräußerungen oder geplanten Nachfolgegestaltungen können Sie sich gerne an mich wenden.

Betriebsumstrukturierungen und -umwandlungen

Passt Ihre Gesellschaftsform noch? Stehen gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisation an? Sollten Ihre Statuten bezüglich der aktuellen Entwicklung und persönlicher Erwartungen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden? Gerne berate ich Sie über die derzeitige Rechtslage und empfehle Gestaltungs- und Verbesserungsmöglichkeiten auch und gerade im Hinblick persönliche und fiskalische Besonderheiten. Dies auch gerne in Absprache und Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Unternehmensnachfolge

Auch die Fortführung eines Unternehmens will gut überlegt und geplant sein. Eine ungeklärte oder lückenhafte Unternehmensnachfolge kann nach Tod des/r Geschäftsführers/in zu erheblichen, auch steuerrechtlichen Rechtsfolgen führen und das Unternehmen in seiner Existenz gefährden. Das Gleiche gilt, wenn Minderjährige beteiligt sind.

Durch die Erstellung eines ganzheitlichen Nachfolgekonzeptes zu Lebzeiten können fast alle Komplikationen umgangen und eine sorgfältige Fortführung durch die nächste Generation gewährleistet werden. Als Diplomfinanzwirtin berate ich Sie auch über die Schnittstelle zum Steuerrecht hinaus, vorzugsweise in Zusammenarbeit mit Ihrem/r Steuerberater/in.