Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Es betrifft eigentlich jeden (Erwachsenen) im Laufe seines Lebens. Was passiert eigentlich wenn ich, ein Elternteil, mein Lebens- oder Geschäftspartner stirbt? Oder ist sonst ein Erbfall eingetreten? In jedem Fall ist eine bedarfsgerechte Beratung angeraten, die die Darstellung aller Rechtsfragen und –folgen beinhaltet.
Durch die Errichtung oder Anpassung von Testamenten, Vermächtnissen oder Erbverträgen kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, auch und gerade im Hinblick auf steuerrechtliche Konsequenzen, fast alles geregelt werden. Ein unwirksames und unsorgfältig erstelltes Testament kann weitreichende Folgen haben. Erbangelegenheiten sind, wie jeder weiß, oft langwierig und können für die Hinterbliebenen neben dem emotionalen Stress auch sehr teuer werden.
Fehlt ein Testament, so bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Erben nach ihrem Verwandtschaftsgrad in Rangfolgen. Selbst bei Erbausschluss steht den nahen Verwandten grundsätzlich eine finanzielle Mindestbeteiligung am Erbe, der sogenannte Pflichtteil zu. Die Berechnung, Prüfung und Durchsetzung dieses Pflichtanteils, Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheines oder Testamentsanfechtungen jeglicher Art sollten gegebenenfalls sachkundig in die Wege geleitet werden.
Auch Schulden, Haustiere oder langwierige vertragliche Verpflichtungen lassen sich vererben. Deshalb kann auch ein Erbverzicht bzw. eine Erbschaftsausschlagung manchmal sinnvoll sein. Ferner kann es sich als sinnvoll erweisen, Vorsorgeleistungen wie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen vollumfänglich zu regeln.
Auch die Fortführung eines Unternehmens will gut überlegt und geplant sein. Eine ungeklärte oder lückenhafte Unternehmensnachfolge kann nach Tod des/r Geschäftsführers/in zu erheblichen, auch steuerrechtlichen Rechtsfolgen führen und das Unternehmen in seiner Existenz gefährden. Das Gleiche gilt, wenn Minderjährige beteiligt sind.
Durch die Erstellung eines ganzheitlichen Nachfolgekonzeptes zu Lebzeiten können fast alle Komplikationen umgangen und eine sorgfältige Fortführung durch die nächste Generation gewährleistet werden. Als Diplomfinanzwirtin berate ich Sie auch über die Schnittstelle zum Steuerrecht hinaus, vorzugsweise in Zusammenarbeit mit Ihrem/r Steuerberater/in.